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| | | Handänderungssteuer Kanton SO | |
| Was heisst das nun genau? | Handänderungsfrei? Selbst genutztes Wohneigentum und erst ab 2011
In der Abstimmung vom 29. November 2009 hat das Solothurner Volk die Initiative des Hauseigentümerverbandes betreffend Handänderungssteuer angenommen Steuerfrei sind nun ..." der Erwerb von Grundstücken als dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum." Die Handänderungssteuer ist also nicht generell abgeschafft worden, sondern nur für den Erwerb von Eigenheimen. Damit ist zukünftig – ergänzend zu den bisher steuerfreien Handänderungen (Erbgang; Begründung, Änderung oder Aufhebung Güterstand usw.) – auch beim Erwerb eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder von Bauland, das in der Folge für eigene Wohnzwecke überbaut wird, keine Handänderungssteuer geschuldet.
Weil die neue gesetzliche Bestimmung verlangt, dass das erworbene Grundstück dauernd und ausschliesslich als Wohneigentum selbst genutzt wird, beschränkt sich die Steuerbefreiung auf die Liegenschaft am (zukünftigen) Hauptwohnsitz. Sie ist ausgeschlossen für Ferienwohnungen oder Liegenschaften, die nur vorübergehend oder nur teilweise selbst bewohnt werden (z. B. Mehrfamilienhaus, Geschäftshaus mit Wohnung). Die Änderung wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Sie gilt für Geschäfte, die ab dem Datum des Inkrafttretens abgeschlossen werden. Massgebend ist das Datum der öffentlichen Beurkundung des Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrages. Quelle / ganzer Text, mehr Infos www.so.ch
Was ist die Handänderungssteuer? Was ist ein Vorvertrag, Antrag an Amtsschreiberei, der eigentliche Kaufvertrag Grundbuchamt...
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