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Zurückstufung Steuerkonferenz

Auftrag überparteilich:

Zurückstufung der Tätigkeiten der Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene (26.08.2009)

Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu leiten, um die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) wieder auf die informelle Ebene zurückzuführen, wie dies bei deren Gründung anno 1919 auch beabsichtigt war. Der Regierungsrat wirkt bei der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) darauf hin, dass diese von der SSK fordert, ihre Wegleitungen und Kreisschreiben sowie wichtige Neuerungen rechtzeitig zu unterbreiten. Überdies hat ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der kantonalen Parteien und der kantonalen Wirtschafsverbände stattzufinden. Die genannten SSK-Publikationen sind vor
Inkrafttreten durch die FDK zu genehmigen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsparlament alle jene Entscheide der SSK, die über einen Verordnungs- oder Gesetzescharakter verfügen, das heisst Entscheide, welche geeignet sind, die Praxis der Steuerverwaltung relevant zu ändern. Bei Entscheidungen der SSK, die nicht solchen Charakter aufweisen, äussert sich der Regierungsrat – oder zumindest der kantonale Finanzdirektor – zur Umsetzung der Wegleitungen und Kreisschreiben der SSK.
Begründung (26.08.2009): schriftlich.
Sinn und Zweck der SSK war ursprünglich, den Informationsaustausch und die reibungslose Abwicklung des Kontakts unter den kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die Konferenz hat damit informellen Charakter. Sie verfügt über keine verfassungsmässige Grundlage und schon gar nicht über gesetzgeberische Kompetenzen.
In jüngster Vergangenheit hat sich die SSK zunehmend in heikle politische Bereiche eingemischt und ganz direkt versucht, zu legiferieren. Dass die SSK mit ihren Weisungen steuerrechtlich weitreichende Beschlüsse verursacht, obwohl sie keinen Auftrag und keine Legitimation zur Gesetzgebung hat, ist störend. Diese bedenkliche Eigendynamik muss unterbunden werden. Als problematisch erweisen sich u.a. die Kreisschreiben, die faktisch oft Verordnungsbzw. Gesetzescharakter entwickelt haben.

Konkrete Beispiele, die insbesondere auch von der Wirtschaft heftig kritisiert wurden, sind der Neue Lohnausweis und die Berechnung der Vermögenssteuer auf Wertpapieren. Bei diesen Weichenstellungen wurde der Weg der Vernehmlassung (insbesondere bei betroffenen Verbänden) umgangen. So wurden weitreichende Entscheide am Parlament vorbei getroffen und mussten von der Politik faktisch übernommen werden. Dies alles steht in diametralem Widerspruch zu den Grundregeln unserer direkten Demokratie.
Eine Oberaufsicht über die SSK soll mithelfen, diese bedenkliche Eigendynamik zu unterbinden.

Unterschriften: 1. Urs Allemann, 2. Walter Gurtner, 3. Markus Grütter, Roland Fürst, Heinz
Müller, Herbert Wüthrich, Thomas Eberhard, Hansjörg Stoll, Samuel Marti, Roman Stefan
Jäggi, Rolf Sommer, Leonz Walker, Colette Adam, Philippe Arnet, Irene Froelicher, Reinhold
Dörfliger, Kuno Tschumi, Alexander Kohli, Christian Thalmann, Marianne Meister, Annekäthi
Schluep-Bieri, Yves Derendinger, Heiner Studer, Beat Käch, Rosmarie Heiniger, Remo
Ankli. (26)

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