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Raumplanung Bauland

interpellation bauzonen mit Antworten des RR PDF

Verschiedene Banken haben im Nachgang zur Abstimmung vom 3. März 2013 zum Raumplanungsgesetz
bekannt gegeben, dass sie keine Käufe von unerschlossenem Bauland mehr finanzieren.
Sie beziehen sich auf Einschätzungen des Bundesamtes für Raumentwicklung gemäss
denen die nötigen Rückzonungen im Kanton Solothurn 1010 ha betragen sollen.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Auswirkungen hat die Annahme des Raumplanungsgesetzes ganz allgemein
auf den Kanton Solothurn?

2. Welches sind die Eckpunkte im neuen geplanten Planungsausgleichsgesetz des Kantons
Solothurn?

3. Stimmt es, dass im Kanton Solothurn rund 1010 Hektaren unerschlossenes Bauland
ausgezont werden müssen?

4. Gibt es gemäss dem neuen Raumplanungsgesetz den Begriff „Reservezone“ noch?

5. Wie wird künftig mit der Reservezone umgegangen?

6. Welches sind die finanziellen Konsequenzen des am 3. März 2013 vom Volk angenommenen
Raumplanungsgesetzes für den Kanton Solothurn?

7. Wie gedenkt der Kanton Solothurn Artikel 5, Ausgleich und Entschädigung („Mehrwertabgabe“)
umzusetzen?

Begründung und Stellungnahme des Regierungsrates im PDF