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Neuer Finanzausgleich

Meine Stellungnahme zur Abstimmung vom 28.11.04

Ja zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
1. Heutiges System und seine Mängel
Der schweizerische Föderalismus ist durch die 26 Kantone und rund 2900 Gemeinden mit weit reichenden Kompetenzen, z.B. in der Finanz- und Steuerpolitik, sehr ausgeprägt. Dies ist aber mit Unterschieden in der Wirtschaftskraft und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gliedstaaten verbunden. In diesem föderalen Staatswesen ist demnach ein gut funktionierendes finanzielles Ausgleichssystem unabdingbar. Das heute geltende Transfersystem zwischen Bund und Kantonen ist seit der Gründung des Bundesstaates stetig gewachsen. Es ist ein eigentlicher Wildwuchs entstanden, welcher nicht mehr transparent ist, falsche Anreize setzt und kaum mehr steuerbar ist. Das Ausgleichsystem umfasst heute über 50 Einzelmassnahmen! Ein Wirrwarr, in dem sich kaum jemand mehr zurecht findet!
2. Ziele und Mittel der NFA
Mit der NFA wird eine Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur des föderalen Systems der Schweiz angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen sollen die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen möglichst weitgehend entflochten werden. Die Reform der Aufgabenteilung geht dabei vom Grundsatz aus, dass die Aufgaben von jener staatlichen Ebene (Bund, Kanton oder Gemeinde) erbracht werden soll, welche dazu am besten in der Lage ist. Die Aufgabenentflechtung führt zu einer stärkeren Bürgerorientierung, zum Abbau von Doppelspurigkeiten und damit auch zu einem Bürokratieabbau.
Die Kernelemente der Abstimmungsvorlage sind kurz zusammengefasst:Möglichst weitgehende AufgabenentflechtungNeue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen bei gemeinsamen Aufgaben, sogenannten VerbundaufgabenInterkantonale Zusammenarbeit mit LastenausgleichNeues Ausgleichsystem
3. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Solothurn
Die Modellrechnungen der Eidg. Finanzverwaltung weisen den Kanton Solothurn als den drittgrössten Gewinner aus. Nur die Kantone Thurgau und Uri können mit einer noch positiveren Bilanz rechnen. Wäre die Reform bereits in den Jahren 2001 und 2002 in Kraft gewesen, wären netto rund 60 Mio. Franken jährlich mehr in den Kanton Solothurn geflossen. Dies entspricht rund 10 Staatssteuerprozenten. Die Effizienzgewinne durch die indirekten mittel- bis langfristigen Auswirkungen der NFA sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Durch die NFA werden den Kantonen bei zahlreichen Aufgaben mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung übertragen. Bei der positiven Bilanz für den Kanton Solothurn - plus 60 Mio. Franken - sind die Mehrausgaben für die Aufgaben, für die alleine die Kantone zuständig sind, bereits berücksichtigt.

Ja zur NFA bedeutet: - 60 Millionen mehr für den Kanton zur Gesundung der
Kantonsfinanzen;
- einen Mehrwert pro Steuerfranken für alle Bürgerinnen
und Bürger dieses Landes durch die effizientere
Erbringung bürgernäherer Staatsdienstleistungen;
- einen Abbau unnötiger Bürokratie durch den Abbau
von Doppelspurigkeiten (Verbundaufgaben), das
Schaffen neuer Zusammenarbeitsformen bei den
verbleibenden Verbundaufgaben und die Eliminierung
von Fehlanreizen

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