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Schulgebühren

Veto Nr. 227 zur Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an Höheren Fachschulen als PDF 1A4...

Einspruchstext

Die unterzeichnenden Ratsmitglieder erheben hiermit das Veto gegen die Verordnung über Schulgelder an den Höheren Fachschulen (RRB Nr. 2010/1422 vom 10. August 2010).

Sie beantragen, es sei auf die in § 2, Absatz 1, lit. a) und lit. b) beschlossene Erhöhung der Schulgelder für Diplomstudiengänge auf 1500 Franken an der Höheren Fachschule für Technik und auf 700 Franken an der Höheren Fachschule für Gesundheits- und Sozialberufe zu verzichten.

Begründung

Der Regierungsrat hat in den letzten Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten die ausserordentliche Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für die Wirtschaft und Gesellschaft betont und auch erklärt, er wolle diese vermehrt unterstützen. Nun erlässt er eine Verordnung, mit welcher er die Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen im Bereich der Technik von 700 auf 1500 Franken mehr als verdoppelt.

Im Fall der Höheren Fachschule für Gesundheits- und Sozialberufe des BBZ Solothurn-Grenchen wurden bisher keine Schulgelder erhoben.

Störend ist insbesondere die Differenzierung zwischen technischen und sozialen Berufen. Diese ist nicht nachvollziehbar, im vorliegenden Fall wird die höhere technische Berufsbildung geradezu diskriminiert.

Wie der Regierungsrat in seinen Erwägungen zur besagten Verordnung feststellt, verlangen die umliegenden Kantone zum Teil höhere Schulgelder. Selbst wenn das zutrifft, ist es nach unserem Dafürhalten nicht angebracht, ihrem Beispiel zu folgen.
Aus einer vor drei Jahren veröffentlichten Studie für die Präzisionsindustrie der Region «Jura-Südfuss» sollte auch der Regierung bekannt sein, dass bereits jetzt – und auch für die nächsten Jahre – aus rein demografischen Gründen mehr technische Fachkräfte durch Pensionierung aus dem Berufsleben ausscheiden werden als solche, die über eine Berufslehre neu eintreten. Verschärft wird die Nachwuchsrekrutierung zusätzlich, da häufig Schulabgänger und ihre Eltern Berufslehren und Studienrichtungen ausserhalb von Technik und Naturwissenschaften attraktiver empfinden, diese Jobs besser bezahlt werden und oft breitere Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Gelingt es nicht, diesen Trend aufzuhalten, kann die Präzisionsindustrie – eine starke Stütze unserer Wirtschaft im Kanton – im internationalen Wettbewerb nicht mehr mithalten.

Auch in Anbetracht dieser Entwicklung müsste der Regierungsrat sensibilisiert und daran interessiert sein, die höhere Berufsbildung in technischen Berufen mit allen verfügbaren Mitteln zu fördern. Mit einer unverhältnismässigen Erhöhung des Schulgeldes an der HFT in Grenchen setzt er indessen ein widersprüchliches Signal.
Schliesslich sei auch auf die Studiengebühren an der Fachhochschule Nordwestschweiz und an Universitäten im Umfeld des Kantons Solothurn hingewiesen: Die Semestergebühr an der FHNW beträgt einheitlich 700 Franken, an der ETH Zürich 580 Franken, an der Universität Zürich 640 Franken, an der Universität Bern 600 Franken und an der Universität Basel 700 Franken. Im Vergleich dazu und unter der Berücksichtigung der Forderung nach Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung liegt ein Schulgeld von 1500 Franken für die Höhere Fachschule für Technik im Kanton Solothurn völlig quer in der Landschaft.