Neuer Lohnausweis
Auftrag Nr. 014 Einführung des neuen Lohnausweises
Der Regierungsrat wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der Kanton Solothurn weder für die Staats- und die Gemeindesteuern noch für die direkte Bundessteuer den neuen Lohnausweis NLA einführt. Er hat das Steueramt zu verpflichten, dass den Steuererklärungen künftig- wie bisher- der bereits heute verwendete Lohnausweis beigelegt wird. Ferner ist das Steueramt anzuweisen, die geltende liberale Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit dem Lohnausweis ( insbesondere hinsichtlich Gehaltsnebenleistungen und Spesenaufwendungen) weiterzuführen.
Mein Votum im Kantonsrat vom 23.8.05
Aus folgenden Gründen unterstütze ich diesen Auftrag und bin gegen den neuen Lohnausweis:
Was ist passiert:
Es treffen hier zwei Sichtweisen aufeinander.
Auf der einen Seite der Röhrenblick der Verwaltung (hier Steuerverwaltung) und auf der anderen Seite der Blick in die grosse, weite Welt des Lebens und der Wirtschaft.
Die Wirtschaft produziert Güter oder Dienstleistungen die sie verkaufen kann. (Wertschöpfung)
Die SSK produziert mit imensem Aufwand Papiere und Formulare die nichts bringen als Aufwand, dies mit dem Gedanken, wo kann man noch irgendwo, irgendwie, irgend jemandem etwas aus der Tasche ziehen.
Noch eine weitere Denkweise der SSK kommt beim NLA zum Vorschein, nämlich die, dass jeder der Steuern bezahlen muss als Betrüger angesehen wird. Das Ganze unter dem Deckmantel der „Gerechtigkeit“.
Es wird von der Regierung behauptet, dass, wenn der alte Lohnausweis beibehalten wird, ein zweiter für die direkten Bundessteuern ausgefüllt werden müsse. Die stimmt nicht, liegt doch die Kompetenz für den Vollzug der direkten Bundessteuer bei den Kantonen.
Selbst wenn dem so wäre, wie die Regierung behauptet, so wäre es für sie ein Leichtes, sich beim Bund zur Wehr zusetzen, wenn sie sich mit dem gleichen Engagement dafür einsetzen würde, wie sie es z.B. für den NLA oder gegen das Steuerpaket aufgebracht hat. Es ist nur eine Frage ob ihr wollt oder nicht.
Administrativer Mehraufwand speziell für die KMU’s.
Bei der Einführung des NLA entstehen den KMU’s erheblicher administrativer Mehraufwand.
Dies wurde auch im Bericht des Bundesrates „Weniger Bürokratie im Steuersystem“ vom September 2004 bestätigt, schreibt er doch, dass es nicht zu übersehen sei, dass der geplante neue NLA vermehrte Belastung mit sich bringt.
Die geplante Einführung steht somit in einem diametralen Widerspruch zum Bericht des Bundesrates, wonach die KMU mit Administration zu entlasten und nicht zu belasten sind. Eine solch widersprüchliche Haltung wirkt politisch absolut unglaubwürdig.
Gerade die Einführung der Mehrwertsteuer, welche im Jahre 1995 als einfach zu handhabende Konsumsteuer gepriesen worden war, zeigt wie durch die nachträgliche Anhäufung von komplizierten und schwer verständlichen Regelungen die administrativen Hürden für die betroffenen Unternehmen kaum mehr zu bewältigen sind. Bundesrat Merz hat ja kürzlich verlauten lassen, dass er sich mit einem Befreiungsschlag dagegen wehren will.
Dieselbe Gefahr der Ausweitung der Vorschriften besteht auch beim NLA.
Es muss klar gestellt werden, dass der Aufwand nicht im Ausfüllen des Lohnausweis-Formulars besteht, sondern in der Aufbereitung, Bereitstellung und Beurteilung von Daten, die anschliessend aus der Buchhaltung auf den neuen Lohnausweis übertragen werden müssen.
Steigende Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber
Die neu zu deklarierenden Gehaltsnebenleistungen werden zu den Lohnkosten addiert. Das heisst, dass für den Arbeitgeber die Kosten für AHV, IV, ALV, Unfallversicherungen usw. spürbar ansteigen werden. Dies bedeutet zusätzliche Lohnnebenkosten für die KMU. Es nützt wenig, an allen Fronten gegen die steigenden Lohnnebenkosten anzukämpfen und diese mit der Einführung eines neuen Formulares um Milliarden in die Höhe zu treiben.
Steigende Steuerlast für die Arbeitnehmer
Der NLA wird auch für die Arbeitnehmer zum Bumerang. Sie haben höhere Steuern zu zahlen oder müssen die Streichung bisheriger Leistungen hinnehmen.
Ein Beispiel dazu:
Ein mir bekannter Unternehmer bezahlt seinen Mitarbeitern, die vorwiegend sitzend ihre Arbeit erledigen, ein Fitnessabonnement. Die Mitarbeiter sind dadurch gesünder, leistungsfähiger und zufriedener. Vielleicht kann der Unternehmer durch den Kauf dieser Abonnemente sogar noch ein Gegengeschäft abschliessen. Das Geld ist somit um Umlauf in der Wirtschaft und ist sicher besser investiert als wenn die Leute das staatliche Gesundheits- oder Sozialwesen in Anspruch nehmen müssten.
Wird der NLA eingeführt, so müsste der Unternehmer die Kosten dieser Abonnemente beim Arbeitnehmer als Nebenleistung eintragen wodurch dieser mehr Steuern und der Arbeitgeber höhere Lohnnebenkosten bezahlen müsste. Das Geld würde somit der Wirtschaft entzogen und irgendwo im Sumpf der Staatsbürokratie verschwinden.
Diese generelle Entwicklung ist nicht neu, nein, sie hat in den letzten Jahren extrem stark zugenommen
In den letzten 10 Jahren hatten wir eine der grössten Steigerungen der Staatsquote von allen OECD-Ländern.
Auf der anderen Seite haben wir seit min. 10 Jahren das kleinste Wirtschaftswachstum aller Europäischen Staaten.
Vielleicht könnte sich die Regierung, die Steuerverwaltung und die Finanzkommission einmal überlegen, ob diese nicht einen Zusammenhang haben könnte.
Wenn dies so weitergeht, werden wir, wie dies Staatssekretär Gerber auch gesagt hat, in
10 oder 15 Jahren zu den ärmsten Ländern Europas gehören.
Im Moment sind wir noch gut dran. Viele haben jedoch Angst vor der Konkurrenz durch Billiglohnländer wie China, den Ostblock usw.
Diese machen mir weniger Sorgen, solche Konkurrenz hat es immer gegeben.
Angst müssen wir haben vor der steigenden Staatsquote, den steigenden Staatsausgaben und der Verreglementierung in der Schweiz, all das was unsere Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt. Diese machen wir jedoch selbst, da können wir niemand anderem die Schuld in die Schuhe schieben.
Genau ein solcher Schritt wäre die Einführung des NLA. Er wäre nur ein kleiner Schritt, aber sicher in die falsche Richtung.
Der Auftrag wurde am 23. 8. 2005 mit grossem Mehr erheblich erklärt und überwiesen.
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