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Steuergesetz

Sessionsrückblick Sessionsrückblick Mai 2010 PDF 1A4...

von Markus Grütter, FdP Kantonsrat, Biberist
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In der Mai-Session wurden nicht weniger als 37 Geschäfte behandelt. Zwei möchte ich speziell erwähnen:

1. Veto gegen die Aenderung der Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen

Ende 2006 führte der Kanton Solothurn über eine Teilrevision seines Gesundheitsgesetzes Bestimmungen zum Schutz
vor Passivrauchen ein. Auf den 1.Januar 2009 wurde das Rauchverbot für Gaststätten in Kraft gesetzt. Als Nichtraucher
schätze ich es sehr, in einem Restaurant essen zu können ohne durch Rauch gestört zu werden.
Unter dem Titel „Schutz vor Passivrauchen“ verfügen die Behörden jedoch Einschränkungen bis zum Grotesken.
Das Gesetz lässt zwar ausdrücklich zu, dass „getrennte und entsprechend gekennzeichnete Räume mit ausreichender
Belüftung“ für Raucher vorgesehen werden können. Wer als betroffener Wirt auf eine pragmatische Umsetzung dieser
Vorgabe hoffte, musste sich von den Behörden eines Besseren belehren lassen. Im Februar dieses Jahres revidierte der
Regierungsrat die entsprechenden Verordnung. Darin definierte er neue Anweisungen die auf keiner rechtlichen
Grundlage basieren und zu einer erneuten Verschärfung der Praxis führen, namentlich die Regelung von sogenannten
Nebenräumen oder die Vorgabe, dass pro Betrieb nur ein Fumoir bewilligt werden darf und dessen Raumgrösse auf
maximal 80m2 zu limitieren sei, usw. Gegen diese neuen Bestimmungen legten wir das Verordnungsveto ein, da sie
ohne gesetzliche Grundlagen erlassen wurden und der Willkür der Verwaltung Tür und Tor öffnen.
Leider wurde das Verordnungsveto im Rat abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass das Rauchverbot gesamt-schweizerisch
einheitlich geregelt werden soll. Mit der genannten Verordnung ist dies jedoch nicht möglich. Der Stimmbürger hat
aber am 13. Juni die Möglichkeit, durch die Volksinitiative „für ein liberaleres Gesundheitsgesetz und ein vernünftiges
Rauchverbot“ ein Zeichen zu setzen für eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung des Rauchverbots.

2. Zurückstufung der Tätigkeit der Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene
Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK wurde 1919 als Konferenz staatlicher Steuerbeamter gegründet. Sinn und
Zweck der SSK war ursprünglich, den Informationsaustausch und die reibungslose Abwicklung des Kontakts unter den
kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die Konferenz hat damit informellen Charakter und verfügt über keine
verfassungsmässige Grundlage und schon gar nicht über gesetzgeberische Kompetenzen.
In jüngster Vergangenheit hat sich die SSK zunehmend in heikle politische Bereiche eingemischt und ganz direkt
versucht, zu legiferieren. Die SSK hat mit ihren Weisungen steuerrechtlich weitreichende Beschlüsse verursacht obwohl
sie keinen Auftrag und keine Legitimation zur Gesetzgebung hat. Konkrete Beispiele sind der Neue Lohnausweis und
die Berechnung der Vermögensteuer auf Wertpapieren. Weitere weitreichende Entscheide wurden am Parlament vorbei
getroffen und mussten von der Politik faktisch übernommen werden.
Dies alles steht im Widerspruch zu den Grundlagen unserer direkten Demokratie.
Durch unseren Vorstoss, der erheblich erklärt wurde, wird die Regierung beauftragt, Massnahmen in die Wege zu
leiten, um die SSK wieder auf die informelle Ebene zurückzuführen, wie dies ursprünglich auch beabsichtigt war.
Die SSK hat somit ihre Wegleitungen, Kreisschreiben, sowie wichtige Neuerungen rechtzeitig der Finanzdirektorenkonferenz
zu unterbreiten. Ueberdies hat ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der kantonalen
Parteien und der kantonalen Wirtschaftsverbände stattzufinden. Der Regierungsrat hat alle Entscheide der SSK dem
Kantonsparlament zu unterbreiten, die geeignet sind, die Praxis der Steuerverwaltung relevant zu ändern.

Antrag Teilrevision Steuergesetz...

Zurückstufung Steuerkonferenz...

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