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Steuerpaket

Seit 1990 waren die öffentlichen Finanzen der Schweiz- und insbesondere die Bundesfinanzen- praktisch nie ausgeglichen. Die massive Anhäufung von Defiziten in der Schweiz gründen im Verlust der Kontrolle über die öffentlichen Ausgaben.
Diese sind zwischen 1990 und 2002 von 105 auf 168 Milliarden Fr. gestiegen, das entspricht einer Zunahme von 60%.- doppelt soviel wie das Wirtschaftswachstum im gleichen Zeitraum.
Eine Folge davon sind die massiven Erhöhungen der Steuern, Gebühren und Abgaben. Internationale Vergleiche zeigen es: In der Schweiz sind die Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zum BIP (Bruttoinnlandprodukt) weit mehr gestiegen als in anderen europäischen Ländern. In einigen Ländern konnte die Belastung sogar reduziert werden. Dazu kommen die zusätzlichen grossen Erhöhungen der obligatorischen Abgaben wie Krankenkassenprämien, berufliche Vorsorge usw.
Die Schweiz leidet nicht nur an einem ungünstigen Trend bei der Steuerbelastung. Sie verzeichnet seit 1990 im Vergleich zu allen OECD-Staaten eine der schwächsten BIP-Wachstumsraten.

Das Steuerpaket bietet nun die Gelegenheit, den Trend der stetig steigenden Steuern, Gebühren und Abgaben zu brechen. Es schafft Wachstum, und führt zu einem gerechteren Steuersystem.
Es sieht Massnahmen in den Bereichen Familienbesteuerung, Wohneigentums-besteuerung und in der Revision der Stempelabgaben vor.

Familienbesteuerung
Die ungerechte steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe- gegenüber Konkubinats-paaren wird korrigiert.
Das Steuerpaket erhöht die Kinderabzüge und führt neue Abzüge für Eineltern-familien, Alleinstehende, für Kinderbetreuungskosten und Krankenkassenprämien ein.

Wohneigentumsbesteuerung
Für die Bauwirtschaft steht bei diesem Steuerpaket die Aenderung der Wohneigentumsbesteuerung im Vordergrund. Dieser Teil ist ein eigentliches Impulsprogramm für das Baugewerbe.
Der erstmalige Erwerb von Wohneigentum wird steuerlich gefördert durch die Möglichkeit zum Abschluss eines Bausparvertrages sowie dank den Neuerwerberabzügen.
Weitere Abzüge für den Unterhalt ermöglichen Aufträge für die Instandhaltung von Häusern.
Die Vorteile der Gesetzesrevision greifen ab 2008 doppelt, denn die Aenderungen auf Bundesstufe werden auch auf kantonaler Ebene gelten.

Revision der Stempelabgabe
Bei der Anpassung der Stempelabgabe überführt das Steuerpakt die getroffenen dringlichen Massnahmen in das ordentliche Recht.

Ja zum Steuerpaket bedeutet: - Ausgabenwachstum stoppen
- Steuerspirale eindämmen
- Wirtschaftswachstum anstreben

Markus Grütter Kantonsrat FdP

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